Kassenarzt
Kassenarzt ist eine umgangssprachliche für einen Vertragsarzt. Dieser ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen ist. Ein Kassenarzt ist dazu berechtigt, die Kosten der Patientenbehandlung über eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit den GKVs abzurechnen.
Früher waren Kassenärzte nur für die Behandlung von Versicherten der Primärkassen zuständig, während Vertragsärzte die Behandlung im Ersatzkassenbereich übernahmen. Seit der Gesundheitsreform ist diese Unterscheidung hinfällig, weshalb die beiden Bezeichnungen synonym genutzt werden können.