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Kassenärztliche Vereinigung

Kassenärztliche Vereinigung

Einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gehören alle Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland an, die die Berechtigung erhalten haben, Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln (auch Vertragsärzte bzw. Vertragsphysiotherapeuten genannt). Darüber hinaus existieren auch Kassenzahnärztliche Vereinigungen, denen die Vertragszahnärzte angehören.

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sind Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Aufgaben der KVen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgaben, die ambulante kassenärztliche Versorgung entsprechend den mit dem Gesetzgeber vereinbarten Regelungen zu sichern sowie die einzelnen Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen zu vertreten. Zudem gewährleistet die Kassenärztliche Vereinigung die vertraglich geregelte Erbringung von medizinischen Leistungen und die korrekte Abrechnung aller in einer KV zusammengeschlossenen Vertragsärzte (siehe dazu Einheitlicher Bewertungsmaßstab).

Regionale Zuständigkeiten der KV

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 17 einzelne Regionen untergliedert, die jeweils ihre eigene Kassenärztliche Vereinigung besitzen. Die Einteilung erfolgt dabei entlang der Grenzen der 16 Bundesländer, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in die Zuständigkeitsbereiche der KV Nordrhein (KVNO) und der KV Westfalen-Lippe (KVWL) aufgeteilt ist. Die Dachorganisation aller KVs in Deutschland ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Liste aller Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland

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