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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Verhandlungen mit den Krankenkassen über Versorgungsverträge, Arzneimittelbugdets und Honorare, werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getätigt. Zudem ist sie für die Prüfung der Abrechnungen und der Verteilung des zur Verfügung stehenden Honorars zuständig. Außerdem ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie gliedert sich in 17 regional organisierte Kassenärztliche Vereinigungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die höchste Interessenvertretung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene gegenüber den Krankenkassen. Ihr Wesen als Körperschaft macht sie besonders und stärkt ihren Einfluss auf den gesundheitspolitischen Gesetzgebungsprozess.

Mitglieder der KBV sind 17 Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene in Deutschland und ist deren Beratungsgremium. Außerdem ist sie Teil mehrerer Gremien und Ausschüsse, darunter auch der Gemeinsamer Bundesausschuss, in dem gemeinsam mit den Kassen die Leistungen der Krankenkassen festgelegt werden. Die KBV hat ihren Sitz in Berlin und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

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