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Innungskrankenkassen

Innungskrankenkassen

Innungskrankenkassen sind neben den Betriebskrankenkassen, den Ersatzkassen, den Allgemeinen Ortskrankenkassen und der Knappschaft ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rechtsform einer Innungskrankenkasse ist die einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts.  

Geschichte der Innungskrankenkassen

Historisch sind die heutigen IKK aus den Innungen des Handwerks und Gewerbes entstanden. Die verschiedenen Innungen hatten die Möglichkeit, sich einer Innungskrankenkasse als Trägerinnung anzuschließen. Gehörte ein Unternehmen einer solchen Trägerinnung an, wurden die Beschäftigten dieses Unternehmens automatisch Mitglieder der entsprechenden IKK.

Öffnung der Innungskrankenkassen

Seit der allgemeinen Öffnung der Krankenkassen im Jahr 1996 kann jeder gesetzlich Versicherte Mitglied einer IKK werden, allerdings sind einige IKKs nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, sodass nur die dort wohnenden oder arbeitenden Personen dieser IKK beitreten können. Im Zuge der Öffnung fusionierten die meisten der ehemals circa 150 Innungskrankenkassen. Aktuell gibt es noch sechs verbliebene IKKs, die im Dachverband IKK e.V. organisiert sind.

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