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Heilmittelkatalog

Heilmittelkatalog

Der Heilmittelkatalog ist das Nachschlagewerk zur Verordnung von Heilmitteln jeglicher Art. Darin ist geregelt, welche Arten und Mengen an medizinischen / therapeutischen Leistungen bei bestimmten Diagnosen verschrieben werden können.

Gestezlich Versicherten steht also die Übernahme von Kosten über die Krankenkasse zu, wenn ihr Leiden darin verzeichnet ist. Der Heilmittelkatalog umfasst mehrere Fachbereiche: Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Heilmittelverordnung

Die Heilmittel-Richtlinie fusst auf dem Prinzip der Heilmittelverordnung, die die vertragliche Versorgung mit Kassenleistungen regelt. Diese umfasst jedoch nicht die Verschreibung von ortsspezifischen Heilleistungen z.B. einer Kur. Dabei ist stets das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Rezepte können mittels der Heilmittelverordnung nur ausgestellt werden, wenn es keine günstigere Therapieform, die genauso zum Behandlungserfolg führen würde, gibt.

Heilmittelrichtlinie

In der Heilmittelrichtlinie ist genau festgelegt, welche Therapieform für die jeweilige Diagnose in einem bestimmten Umfang angemessen ist. Die Heilmittelrichtlinie ist dabei zweigeteilt. Die erste regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärzte (HeilM-RL) und die andere die durch Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ). Zahnärzte können dabei lediglich physiotherapeutische Behandlungen verschreiben (z.B. Sprach-/Sprechtherapie), während Mediziner zusätzlich noch podologische Maßnahmen oder Ergotherapie verordnen können.

>> Link zum aktuellen Heilmittelkatalog

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