Heilberufe
Als Heilberufe werden Berufe der Heilkunde bezeichnet, das heißt Berufe, die sich mit dem Diagnostizieren, Behandeln, Lindern und Vorbeugen von Krankheiten und Behinderungen befassen und durch die Arbeit am und mit Patienten beziehungsweise Klienten geprägt sind.
Heilberufe gehören zu den sogenannten Gesundheitsberufen. Der Begriff „Gesundheitsberuf“ ist gesetzlich nicht definiert, erfasst aber jedenfalls sämtliche Berufe, die mit Gesundheit zu tun haben und ist damit weiter gefasst, als der Heilberufs-Begriff. Umgangssprachlich werden beide Begriffe aber häufig als Synonyme verwendet.
Geregelte und nicht geregelte Heilberufe
Unterschieden wird zwischen geregelten und nicht geregelten Gesundheitsberufen, wobei Heilberufe zu den geregelten Gesundheitsberufen gehören und durch Bundes- oder Landesrecht reglementiert sind.
Das Führen der Berufsbezeichnung „Heilberuf“ bedarf stets einer Approbation oder Berufserlaubnis, die auf Antrag erteilt wird, wenn das Absolvieren einer gesetzlich geregelten Ausbildung und das Bestehen einer staatlichen Prüfung nachgewiesen wird. In diesem Zusammenhang wird zwischen akademischen und nicht akademischen Heilberufen unterschieden:
Akademische Heilberufe
Die Ausübung akademischer Heilberufe setzt eine abgeschlossene universitäre Ausbildung voraus sowie die Erlangung der Approbation, welche zur Tätigkeit in diesem Beruf berechtigt.
Zu den akademischen Heilberufen zählen unter anderem:
- Arzt
- Zahnarzt
- Tierarzt
- Psychotherapeut
- Apotheker
Nicht akademische Heilberufe
Wer in einem nicht akademischen Heilberuf tätig ist, hat eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen und verfügt über eine Zulassung durch Berufserlaubnis.
Folgende Berufsfelder gehören unter anderem zu den nicht akademischen Heilberufen:
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Altenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Podologe
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
Heilpraktiker
Eine Sonderstellung kommt dem Beruf des Heilpraktikers zu, denn eine (akademische oder anderweitige) Ausbildung ist für diesen Beruf nicht geregelt bzw. vorgeschrieben.
Die Voraussetzungen für die Zulassung als Heilpraktiker sind stattdessen (mindestens) ein Hauptschulabschluss, das Erreichen des Mindestalters von 25 Jahren, die gesundheitliche und geistige Eignung für diesen Beruf, ein amtliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag sowie das Bestehen einer Prüfung durch das Gesundheitsamt. Zum Teil wird der Beruf des Heilpraktikers auch als Gesundheitsfachberuf eingeordnet.