Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine vergleichbare Einrichtung durchgeführt wird. Nicht zu Verwechseln ist die häusliche Krankenpflege mit der häuslichen Pflege als Leistung der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für Häusliche Krankenpflege
Für die Genehmigung von Häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die nur erfolgt, wenn die nötigen Verrichtungen des Haushalts nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person erledigt werden können. Häusliche Krankenpflege wird verordnet, wenn
- eine stationäre Behandlung im Krankenhaus vermieden bzw. der dortige Aufenthalt verkürzt werden soll,
- eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist oder
- nur durch die häusliche Krankenpflege ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.
Die häusliche Krankenpflege umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:
- Behandlungspflege (z.B. Verabreichung von Medikamenten, Injektionen etc.)
- Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder der Körperhygiene)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Kochen, Wäsche waschen, Einkaufen)
Anspruch auf häusliche Krankenpflege
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht für bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Im Einzelfall kann der Anspruch auch verlängert werden. Für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege ist eine pauschale Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro ärztlicher Verordnung zu zahlen. Darüber hinaus werden an den ersten 28 Tagen der Leistungserbringung 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil fällig. Ausgenommen von den Zuzahlungen ist die häusliche Krankenpflege aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung.