Gleitzone
Als Gleitzone werden die sogenannten Midi-Jobs bezeichnet. Dabei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Entgelt im Bereich zwischen 520,01 Euro und 2000,00 Euro liegt (gilt ab 1. Januar 2023).
Unterschied zwischen Midijob und Minijob
Midi-Jobber sind im Gegensatz zu Mini-Jobbern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, zur Verringerung ihrer Beitragslast wird allerdings ein niedrigeres Arbeitseinkommen zur Beitragsbemessung herangezogen.
Die vereinfachte Formel zur Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone lautet:
Gleitzonenformel
Bemessungsentgelt = 1,2694 * (tatsächliches) Arbeitsentgelt – 229,02 Euro
Gleitzone bei mehreren Jobs
Bei mehreren ausgeübten Beschäftigungen ist das insgesamt aus allen Beschäftigungen erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Darunter fallen auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die Gleitzonenregelung gilt nicht für Auszubildende oder Absolventen eines Freiwilligendienstes, diese müssen somit ihr tatsächliches Entgelt zur Beitragsbemessung heranziehen.