GKV-Spitzenverband
Seit dem 1. Juli 2008 ist der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“, auch "GKV-Spitzenverband“, als alleiniger gesetzlich vorgesehener Verband die zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen auf Bundesebene sowie auf internationaler Ebene (§ 217a SGB V). Mit seiner Gründung im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) übernahm er die Aufgaben der vorherigen sieben Spitzenverbände der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband ist zugleich der Spitzenverband der Pflegekassen.
Der GKV-Spitzenverband hat seinen Sitz in Berlin und steht unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind alle gesetzlichen Krankenkassen.
Durch die Gründung des GKV-Spitzenverbandes haben die früheren Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, in denen die Kassen bis dato organisiert waren, ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts verloren und wurden als Gesellschaften bürgerlichen Rechts neu gegründet.
Aufgaben des GKV Spitzenverbandes
Welchen Aufgaben der GKV-Spitzenverband nachzukommen hat, ist in § 217f SGB V gesetzlich normiert. Grundsätzlich ist er für alle Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuständig, in denen einheitlich gehandelt werden muss.
Die Aufgaben können in drei Bereiche unterteilt werden:
Einerseits gestaltet der GKV-Spitzenverband die grundlegenden Bedingungen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der gesetzlich Versicherten. Andererseits agiert der Verband als Interessenvertretung auf Bundesebene der gesetzlich Versicherten sowohl gegenüber den Leistungserbringern als auch in der Politik, indem er die Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertritt und bei Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene beratend mitwirkt. Daneben ist der GKV-Spitzenverband auch für Finanzierungs- und Datenangelegenheiten zuständig.
Demzufolge übernimmt der GKV-Spitzenverband u.a. folgende Aufgaben:
- Festlegung von Festbeträgen für medizinische Hilfs- und Arzneimittel
- Aushandeln von Verträgen und Vergütungsvereinbarungen ür die ambulante und stationäre Behandlung
- Aushandeln von Vereinbarungen zur Qualität der ärztlichen Versorgung
- Festlegung von Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung
- Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
- Entwicklung einer Bewertungssystematik zur Qualität von Pflegeeinrichtungen mit den Leistungserbringern
- Umsetzung des Verfahrens zum elektronischen Datenaustausch zwischen Krankenkassen, Arbeitgebern und Leistungserbringern
- Ausgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs
- Festelgungen zur Beitragserhebung und Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung in der gemeinsamen Selbstverlwatung, etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss
- Prognose zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil des Schätzerkreises
Sämtliche, von dem GKV-Spitzenverband geschlossene Verträge sowie getroffene Entscheidungen gelten bundesweit für alle Mitgliedskassen, Landesverbände der Krankenkassen und Versicherte. Der Verband unterstützt die gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zudem ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland organisatorisch in den GKV-Spitzenverband integriert.
Organisation des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband ist rechtlich als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ausgestaltet. Nach §§ 217b, 217c SGB V hat der Verband drei Organe: eine Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat und einen Vorstand.
Alle gesetzlichen Krankenkassen, d.h. die AOK, die Ersatzkasse, die BKK, die IKK, die Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, entsenden jeweils einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter in die Mitgliederversammlung. Diese wählt den aus 52 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehört es, eine Satzung und sonstiges Recht des GKV-Spitzenverbandes zu beschließen sowie grundlegende Entscheidungen zu treffen. Daneben wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte für sechs Jahre den Vorstand, der an der Spitze des Verbandes steht.
Der Vorstand besteht derzeit aus drei Personen: Doris Pfeiffer (Vorstandsvorsitzende), Gernot Kiefer (stellvertretender Vorstandsvorsitzender) und Stefanie Stoff-Ahnis (Stand: November 2021). Er vertritt den Verband sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.