Gewinneinkunftsarten
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterschieden. Die Differenzierung ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Bedeutung.
Zu den Gewinneinkunftsarten zählen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Bei diesen Einkunftsarten wird der Gewinn als Gesamteinkommen bezeichnet, wobei sich der Gewinn aus der Differenz von Ertrag und Aufwand ermittelt.