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Gewinneinkunftsarten

Gewinneinkunftsarten

Im Einkommensteuerrecht wird zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterschieden. Die Differenzierung ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Bedeutung.

Zu den Gewinneinkunftsarten zählen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Bei diesen Einkunftsarten wird der Gewinn als Gesamteinkommen bezeichnet, wobei sich der Gewinn aus der Differenz von Ertrag und Aufwand ermittelt.

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