Gesundheitsamt
Gesundheitsämter sind Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene.
Organisation der Gesundheitsämter
Für die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind innerhalb der bundesstaatlichen Kompetenzordnung die einzelnen Länder zuständig. Jedes Bundesland hat inzwischen ein eigenes Gesundheitsdienstgesetz erlassen. Dementsprechend ist die konkrete Ausgestaltung der Organisation der Gesundheitsämter von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es gibt daher kommunale Gesundheitsämter, aber auch staatliche Gesundheitsämter, beispielweise in Bayern. Zudem differieren die Bezeichnungen, teilweise werden die Gesundheitsämter etwa als „Fachdienst Gesundheit“ oder „Abteilung“ bzw. Sachgebiet Gesundheitswesen“ bezeichnet.
In der Regel werden die Gesundheitsämter durch einen Amtsarzt geleitet, dies ist jedoch nicht in jedem Bundesland so vorgesehen.
Aufgaben des Gesundheitsamtes
Gesundheitsämter sind in den Bereichen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung tätig. Der genaue Aufgabenkreis der Gesundheitsämter richtet sich nach verschiedenen Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Landesverordnungen sowie EU-Vorschriften und kann damit schwerpunktmäßig in den einzelnen Bundesländern variieren.
Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter gehören unter anderem:
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst
- Beratung der Bürger in Gesundheitsfragen, z.B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, AIDS-Beratung
- Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften, insbesondere durch Hygienekontrollen verschiedener Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Arztpraxen, Schulen, Frei- und Hallenbäder, Gaststätten, Hotels)
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Gesundheitsberichterstattung
- Umweltmedizin
- Ausstellen von Dokumenten, z.B. Gesundheitszeugnisse