Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet zusammen mit Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung der deutschen Sozialversicherung. Für bestimmte Personengruppen gilt eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung.
Mitglieder und Versicherte
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird in Mitglieder und Versicherte unterschieden. Mitglieder zahlen als Versicherte Beiträge zur GKV. Als Versicherte hingegen gelten auch Personen die selbst kein Mitglied einer Krankenkasse sind, sondern beitragsfrei mitversichert im Rahmen der Familienversicherung.
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung
Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern". Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip, d.h. das individuelle Erkrankungsrisiko des Einzelnen wird von allen Versicherten gemeinsam getragen. Fast 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Beiträge in der GKV
Die Höhe des monatlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung wird als Anteil des Bruttoeinkommens der Versicherten berechnet, wobei die Beiträge zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden (Parität). Anders als in der Privaten Krankenversicherung darf dieser nicht auf Kalkulationen beruhen, welche das Alter, Geschlecht oder den Gesundheitszustand der Versicherten berücksichtigen.
Der zu entrichtende GKV-Beitrag setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist einheitlich festgelegt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Der Zusatzbeitrag wiederum kann von der Krankenkasse selbst festgelegt werden. Der gesamte zu entrichtende Beitrag unterscheidet sich somit von Krankenkasse zu Krankenkasse und bildet ein Element des Wettbewerbs.