Fremdkassenzahlungsausgleich
Unter dem Fremdkassenzahlungsausgleich versteht man eine Ausgleichszahlung zwischen den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Diese ist dann notwendig, wenn ein Kassenarzt einer der kassenärztlichen Vereinigung fremden Kasse angehört, er aber als KV-Mitglied seine Leistungen am Versicherten bei der KV abrechnet. Fremdkassen zahlen ihre Gesamtvergütung allerdings nicht an diejenige KV, mit welcher der Kassenarzt als Mitglied seine Leistungen abrechnet. Leistungen von Kassenärzten, die einer sogenannten Fremdkasse angehören, sollen demnach über den Fremdkassenzahlungsausgleich vergütet werden.