Freie Heilfürsorge
Die Freie Heilfürsorge (kurz: Heilfürsorge) ist eine spezielle Art der Fürsorge des Dienstherrn ( des Bundes, eines Bundeslandes oder der Bundeswehr ). Sie wird denjenigen Beamten gewährt, welche besonders gefährlichen und risikobehafteten Berufsgruppen angehören.
Einordnung der freien Heilfürsorge
Die Freie Heilfürsorge lässt sich weder dem System der gesetzlichen Krankenversicherung noch der privaten Krankenversicherung zuordnen.
Die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt, weshalb eine private (Zusatz-)Versicherung besonders hohe Kosten verursachen würde. Dies wird als unzumutbar angesehen, so dass der Dienstherr die Kosten der Krankenversorgung übernimmt.
Wer bekommt freie Heilfürsorge?
Zu den Empfängern von Heilfürsorge gehören folgende Berufsgruppen:
- Polizisten der Bundespolizei
- Polizisten der Landespolizei (Regelungen im Einzelnen bundeslandabhängig)
- Justizvollzugsbeamte
- Berufsfeuerwehrleute (bundeslandabhängig)
- Soldaten und Zeitsoldaten (Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung; für sie gelten Sonderregelungen)
Welche Leistungen übernimmt die Heilfürsorge
Die Leistungen der Heilfürsorge werden als Sachleistungen gewährt und ähneln den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Übernommen werden u.a.:
- Kosten bestimmter Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
- Behandlungskosten im Krankheitsfall
- Kosten der zahnärztlichen Behandlung inkl. Zahnersatz
- Kosten für Krankenhausbehandlungen
- Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
- Kosten der Versorgung mit Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln
Familienversicherung und Freie Heilfürsorge
Eine Versicherung von Familienmitgliedern über die Heilfürsorge ist nicht möglich. Zudem endet die Heilfürsorge mit dem Dienstzeitende, so dass beim Ausscheiden aus dem Dienst bzw. mit Renteneintritt eine anderweitige Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.