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Familienversicherung

Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ermöglicht den Mitgliedern eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen wie Ehepartnern oder Kindern. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für eine Familienversicherung

  • Sie als Mitglied und ihre Familie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen darf 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten
  • Das regelmäßige Einkommen des zu versichernden Familienmitglieds darf nicht mehr als 520 Euro betragen; im Falle einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze ebenfalls bei 520 Euro im Monat
  • mitversicherte Familienmitglieder dürfen nicht hauptberuflich selbstständig, versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungsfrei sein

Gesetzliche Grundlage

Die Familienversicherung wird nach §10 des Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht für Ehegatten und Lebenspartner der Versicherten und deren Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel.

Trotz der kostenlosen Mitversicherung erhalten die Familienmitglieder eine eigene Gesundheitskarte und Anspruch auf alle medizinischen Leistungen (mit Ausnahme Krankengeld). Alle Regelungen der Familienversicherung gelten auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung

Damit die Familienangehörigen kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden können, dürfen Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Somit darf das monatliche (Gesamt-) Einkommen der Familienmitglieder 520 Euro nicht übersteigen. Dabei werden Elterngeld, Kindergeld oder das BAföG ihrer Kinder nicht mitgerechnet.

Bedingungen für Familienversicherung von Kindern bei gesetzlichen Krankenkassen

  • nicht älter als 18 Jahre im Falle einer Erwerbstätigkeit ihres Kindes  falls ihr Kind nicht erwerbstätig ist, können Sie es bis zur Vollendung des  23. Lebensjahres familienversichert lassen
  •  bei einer Schul- oder Berufsausbildung (ohne Ausbildungsvergütung) bzw. Studiums bis zum 25. Lebensjahr
  • falls ihr Kind ein Wehr- oder Ersatzdienst absolvierte hat es länger Anspruch darauf familienversichert zu bleiben.
  • bei einer geistigen Beeinträchtigung ihres Kindes gibt es keine Altersgrenze, solange keine Erwerbstätigkeit vorliegt kann es weiter familienversichert bleiben.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den Privaten (PKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist gegenüber einer Privaten Krankenversicherung vorteilhaft, da nicht jedes Familienmitglied extra zahlen muss. Mit einer gesetzlichen Familienversicherung können Sie ihren Lebenspartner, sofern sie verheiratet oder eingetragen sind, sowie ihre Kinder kostenlos mit familienversichern.

Bei einer privaten Krankenkasse benötigt jedes Familienmitglied, egal ob Ehegatte oder Kinder, einen eigenen Vertrag. Das ist bei den gesetzlichen Krankenkassen anders. Hier können Ehegatten und andere im selben Vertrag mit familienversichert werden. Solange Voraussetzungen wie das entspreche Gesamteinkommen der Ehegatten und Kinder nicht überschritten werden.

 

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