Fallpauschale
Beim so genannten Fallpauschalensystem handelt es sich um ein Vergütungssystem von Leistungen im Gesundheitswesen.
Vergütung durch Fallpauschalen
Dabei ist die Vergütung von medizinischen Leistungen nicht zeitraumbezogen (z.B. in Form von tagesgleichen Sätzen), sondern bezieht sich auf den jeweiligen Behandlungsfall. Das bedeutet, die Vergütung erfolgt unabhängig von Art und Umfang der erbrachten Einzelleistung. Zur Einführung dieses Systems kam es aufgrund der stetig anwachsenden Gesundheitskosten und der demographischen Entwicklung in Deutschland. Weitere Ziele waren die Erhöhung der Transparenz im Gesundheitssystem, die effizientere Patientenversorgung sowie die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser. Das Verfahren wird mittlerweile international in vielen Ländern angewendet. In Deutschland müssen die Krankenhäuser seit 2004 mittels Fallpauschalen-Katalog abrechnen. Zuvor erfolgte die Abrechnung über die Anzahl der Liegetage eines Patienten.
Fallpauschalenkatalog
Die Einführung von Fallpauschalen steht in engem Zusammenhang mit der Einteilung der Patienten in so genannte Diagnosis Related Groups. In dem für die Abrechnung genutzten Fallpauschalen-Katalog sind verschiedenste Behandlungsmaßnahmen aufgeführt, die in Kategorien eingeteilt sind. Beispiele für diese Verwaltungskategorien sind „Krankheiten und Störungen des Nervensystems“, „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“.
Neben medizinischen Maßnahmen bei physischen Erkrankungen sind im Katalog auch solche bei psychischen Krankheiten enthalten. Diese sind unter anderem in der Kategorie „Psychische Krankheiten und Störungen“ zu finden. Der Katalog gilt sowohl für Mitglieder der privaten als auch für die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kritik am Fallpauschalensystem
Seit Anbeginn ihrer Einführung begleitet fachliche und politische Kritik das Fallpauschalensystem. Klinikverbände monierten mehrfach, dass das System zu hohem wirtschaftlichem Druck und enormen Verwaltungsaufwand geführt habe. Zu dem würden Fehlanreize gesetzt, weil dringend benötigte Mittel nur bei bestimmten Diagnosen zu bekommen seien. Das wurde unter anderem in Klinikskandalen deutlich, wobei Diagnosen vorsätzlich falsch codiert ("umcodiert" ) wurden, um im Sinne des Fallpauschalenkatalogs höhere Vergütungen zu begründen.