Europäische Krankenversicherungskarte
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt seit dem 01.06.2004 den Auslandskrankenschein. Damit können Versicherte in den meisten europäischen Ländern im Krankheitsfall zu einem Vertragsarzt oder einem Vertragskrankenhaus gehen und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, die jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland erhält.
Geltungsbereich der EHIC
Der Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte gilt in allen Mitgliedstaaten der EU sowie den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt außer dem in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei.
In Israel deckt die EHIC nur Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft ab und in Marokko gilt die Karte ausschließlich zur Prüfung von Arbeitsunfähigkeit.
Leistungsumfang und Kostenerstattung mit der EHIC
Grundsätzlich gilt, dass die im Ausland entstehenden Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse der deutschen Versicherten übernommen werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Behandlungen auch tatsächlich im vergleichbaren gesetzlichen Leistungsumfang des Reiselandes enthalten sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in vielen europäischen Staaten der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in Vorleistung gehen muss.
Die Kosten der Behandlung werden später von der Krankenkasse zurückerstattet, wobei jedoch oftmals Zuzahlungen und Eigenanteile abgezogen werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt keine privaten Leistungen ab, auch ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland ist nicht im Versicherungsumfang inbegriffen.