Erwerbsunfähigkeit
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Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, wenn er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausüben oder nur sehr geringfügiges Einkommen erzielen kann. Empfänger einer Rente aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung müssen trotzdem Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gilt für diese Versicherten in der Regel der ermäßigte Beitragssatz, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.