Entgeltfortzahlungsversicherung
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Die Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Diese dient der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit oder Mutterschaft. Dazu zahlen die Arbeitgeber eine U1-Umlage (für Krankheit) und eine U2-Umlage (für Mutterschaft).
Seit 01.01.2006 müssen alle Unternehmen, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, die U1-Umlage (wegen Krankheit) für alle beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden an die jeweilige Krankenkasse bezahlen. Erstattet werden je nach Satzung der einzelnen Kassen bis zu 80% der Arbeitgeberaufwendungen an erkrankte Arbeitnehmer und Auszubildende. Am U2-Umlageverfahren (wegen Mutterschaft) nehmen seit 01.01.2006 alle Unternehmen teil, die Arbeitnehmer beschäftigen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes.