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Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte

Die Elektronische Patientenakte oder elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist ein geplantes IT-Projekt zur umfassenden Datenvernetzung im Gesundheitswesen.

Idee und Funktion der Patientenakte

Kernstück der elektronischen Patientenakte ist eine Datenbank, auf der sektorübergreifend die Befunde, Verordnungen und weitere Gesundheitsdaten der Patienten gespeichert werden sollen. Ziel ist dabei die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen, verbesserte Frühwarnmechanismen für bestimmte Krankheitsbilder und auch eine Erhöhung der Effizienz bzw. Kostensenkung. 

Die Versicherten erhalten die volle Hoheit über ihre Umfang und Dauer der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und sollen jedem Abruf zustimmen können. Leistungserbringer wie Ärzte, Therapeuten, Zahnärzte oder Apotheker sollen Zugriff erhalten auf diejenigen Dokumente die für die Behandlung nötig und hilfreich ist.

Ursprünglich war die eGA von der Gematik als Funktion der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) konzipiert und entwickelt worden. Dabei kam es durch die politischen Prozesse um die zu lösenden Datenschutzprobleme zu Verzögerungen.

Übergangsmodelle einzelner Krankenkassen

Schließlich gingen einzelne Krankenkassen dazu über, eigene mobile Patientenakten gemeinsam mit Partnern der IT-Branche zu entwickeln. Beispiele dafür sind

TK safe (Techniker Krankenkasse und IBM)

vivy App  (vivy GmbH und DAK, ikk Nord, Audi BKK und andere)

AOK Patientenakte (AOK und Vivantes)

Als Zugangsschlüssel sollen die von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversicherungskarten (E-Card in Österreich, eGK in Deutschland und in der Schweiz) und die Heilberufsausweise (HBA) dienen. Das Ziel der Neuerung ist es, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen steuern zu können.[2][3] Darin unterscheiden sich die staatlich geplanten Systeme grundlegend von privaten internetbasierten Angeboten wie Google Health, HealthVault (Microsoft) oder Evita (Swisscom).

Einführung der elektronischen Patientenakte bis 2021 

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) vom April 2020 hat die Bundesregierung den Terminplan zur flächendeckenden und verbindlichen Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 beschlossen.


 

 

 

 

 

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