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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen) gehören zu den Überschusseinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu zählen Einkünfte aus der Vermietung von

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  • Gebäuden,
  • Grundstücken,
  • Sachinbegriffen,
  • beweglichem Betriebsvermögen sowie von
  • Rechten.

Abzugsfähige Aufwendungen bei Mieteinnahmen

Im Zusammenhang mit der Vermietung entstandene Aufwendungen (Werbungskosten) sind von den Einnahmen abzuziehen. Zu den Werbungskosten gehören insbesondere mit dem Vermietungsobjekt in Zusammenhang stehende Betriebskosten, Kreditzinsen, Versicherungen und Erhaltungsaufwand. Für die Beitragsbemessung von sv-pflichtigen Mieteinnahmen werden immer die Nettoeinnahmen nach Abzug aller durch das vermietete Objekt anfallenden Betriebskosten herangezogen. 

Krankenkassenbeitrag auf Mieteinnahmen

Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz sind beitragspflichtig für alle freiwillig Versicherten in der GKV. Das gilt insbesondere auch für freiwillig versicherte Rentner.

Bei pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner hingegen bleiben die sonstigen Einkünfte aus Kapitalzinsen oder Mieteinnahmen bezüglich der Krankenversicherung beitragsfrei. 

Was ist Vermietung?

Laut BGB ist eine Vermietung als eine so genannte Gebrauchsüberlassung definiert. Das heißt, dass die Vertragspartner sich eine Mietsache zur Nutzung überlässt. Dem Mieter werden begrenzte aber relativ freie Nutzungsrechte über die Räume gegeben. Der Vermieter erhält dafür eine vertraglich festgelegte regelmäßige Zahlung (Miete). Im deutschen Mietrecht wird zudem zwischen gewerblichen und privaten Mietobjekten mit ihren jeweiligen Nutzungsformen unterschieden.

Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung

Bei einer Vermietung handelt es sich immer um eine Privatnutzung einer Mietsache wie zum Beispiel von Wohnraum. Bei einer Verpachtung hingegen sind für den Nutzer weitere Rechte inbegriffen. Beispielsweise ist es möglich, mit dem gepachteten Objekt oder Grundstück der Sache auch finanzielle Einkünfte durch wirtschaftliche Aktivitäten zu erzielen. Bei eiener Mietsache hingegen wäre dafür ein gesonderter Untermietvertrag auszuhandeln. 

 

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