Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören Einkünfte
- aus freiberuflicher Tätigkeit,
- aus Beteiligungen an einer Wagniskapitalgesellschaft,
- aus Veräußerungen von Vermögenswerten, die der selbstständigen Arbeit dienen,
- aus dem Betrieb einer staatlichen Lotterie (außer Einkünfte aus Gewerbebetrieb) sowie
- aus sonstiger selbständiger Arbeit (Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter etc.).
Da es sich bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit um eine Gewinneinkunftsart handelt, wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens deren Gewinn (Ertrag abzgl. Aufwand) berücksichtigt.