Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den Überschusseinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu zählen alle Einkünfte, die einem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zufließen. Dies betrifft insbesondere das Arbeitsentgelt, aber auch geldwerte Vorteile, wie z.B. ein privat nutzbarer Dienstwagen, Wohnung, Kost, verbilligte Waren oder Dienstleistungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen ebenfalls zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und damit auch zum Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Das Gesamteinkommen wird der Berechnung der individuellen Sozialverischerungsbeiträge zu Grunde gelegt. Von den Einkünften dieser Einkunftsart sind angefallene Werbungskosten abzuziehen.