Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte (Gewinn) aus Land- und Forstwirtschaft gehören (nach § 13 EStG) zu den Gewinneinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören Einkünfte aus dem Betrieb von:
- Jagd
- Landwirtschaft (auch Verpachtung von Land nach § 13 EStG)
- Forstwirtschaft (auch Verpachtung von Land nach § 13 EStG)
- Weinbau
- Gartenbau sowie allen Betrieben, die Pflanzen oder Pflanzenteile mit Hilfe der Kräfte der Natur gewinnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Anzahl der Vieheinheiten) gehören zu dieser Einkunftsart auch Einkünfte (Gewinn) aus der Tierzucht und Tierhaltung sowie Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb.
Da es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um eine Gewinneinkunftsart handelt, wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens der Gewinn jedes Betriebs (Ertrag abzgl. Aufwand) mit berücksichtigt.