Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den Überschusseinkunftsarten im Sinne des Einkommensteuerrechts. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere
- Dividenden (Gewinnanteile)
- Einnahmen als stiller Gesellschafter
- Zinsen
Anfallende Werbungskosten, die mit der Einnahmeerzielung im Zusammenhang stehen, können von den Einkünften und damit auch vom Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn abgezogen werden.