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Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Unter dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) versteht man ein Vergütungssystem der ärztlichen Versorgung in Deutschland. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis medizinischer Leistungen und den Beträgen, mit denen diese bei der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.

Jede abrechenbare Leistung ist dabei mit einer Ziffer, der sogenannten EBM-Nummer, und einer Punktzahl versehen. Das ärztliche Honorar ergibt sich im Wesentlichen aus der Multiplikation der jeweiligen Punktzahl mit einem regionalen Punktwert und der Umrechnung der Punkte in tatsächliche Beträge. Der Geldwert eines Punktes ist dabei nicht immer gleich groß und schwankt jährlich und regional. Der EBM ist somit kein Preiskatalog für ärztliche Leistungen, er regelt lediglich die Verteilung eines Gesamthonorarvolumens auf die verschiedenen Ärzte.

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