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Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept ( E-Rezept) ist neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGA), der Elektronischen Patientenakte (ePA), und dem elektronischen Krankenschein (eAU) eine zentrale  Komponente der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept funktioniert papierlos und wird digital erstellt. Ärzte können Medikamente auf rein elektronischem Wege  verordnen und automatisch an die Apotheke übermitteln. Dazu wird ein Rezeptcode übermittelt, der auf dem Smartphone des Patienten gespeichert oder als Ausdruck in der Apotheke vorgelegt werden kann. Mit der E-Rezept-App erhalten Patientinnen und Patienten einen sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten.

Einführung des Elektronischen Rezeptes

Seit 2018 wird das E-Rezept im Modellversuch in verschiedenen Regionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Der Terminplan für die verbindliche Einführung des E-Rezepts in Apotheken wurde mehrfach verschoben - zuletzt auf den Oktober 2022.

Politische Voraussetzungen

Als gesetzliche Grundlagen fungieren unter anderem das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung Gesetz).

Federführend für die technische Entwicklung und verantwortlich für die Koordination bei der Einführung ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin ( gematik ).

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