Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine festgelegte Rahmengröße für die gesetzliche Krankenversicherung. Er wird jährlich von einem Expertengremium (Schätzerkreis) vom Bundesgesundheitsministerium neu bestimmt und veröffentlicht.
Ermittlung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags
Jahr | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag |
---|---|
2025 | 2,45 %* |
2024 | 1,7 % |
2023 | 1,6 % |
2022 | 1,3 % |
2021 | 1,3 % |
2020 | 1,1 % |
*vorläufige Prognose
Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag handelt es sich nicht um einen tatsächlichen mathematischen Durchschnittswert der Zusatzbeiträge aller Krankenkassen. Vielmehr ist es eine errechnete Richtgröße, welche sich aus der Differenz aller prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in der GKVfür das kommenden Kalenderjahr ergibt.
Jeweils zum 1. November des Jahres wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag durch das Bundesgesundheitsministerium für das darauffolgende Kalenderjahr bestimmt.
Für wen gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt im Wesentlichen für alle Personengruppen, bei denen der Krankenkassenbeitrag von Dritten übernommen wird:
- Geringverdiener
- Auszubildende mit Arbeitsentgelt unter 325 Euro/Monat
- Bezieher von Bürgergeld
- Menschen mit Behinderung und Personen in Einrichtungen der Lebenshilfe
- Teilnehmer an FSJ/FÖJ/BFD
- Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Bezieher von Verletztengeld
- Bezieher von Übergangsgeld