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Dauerrezept

Dauerrezept

Langzeitpatienten wie zum Beispiel chronisch Kranke oder pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit, sich ein verlängerbares Rezept ausstellen lassen. Mit einem derartigen Dauerrezept kann die Versorgung mit Arzneimitteln bis zu einem Jahr sichergestellt werden.

Bis 2020 war es betroffenen Patienten nur möglich, eine Medikemantenverordnung für maximal 100 Tage zu bekommen. Dies galt auch für typische Dauermedikationen bei Diabetes oder Bluthochdruck. Chronisch kranke Patienten mit Dauermedikation mussten daher mindestens ein mal im Quartal ihren behandelnden Arzt aufsuchen. Sie profitierten zum einen von den regelmäßigen Arztbesuchen. Diese waren aber - insbesondere für ältere oder immobile Patienten – gleichzeitig auch mit einem hohen Aufwand verbunden. Diese Patienten sind nun durch das Dauerrezept beziehungsweise der Dauerverordnung entlastet.

So funktioniert das Dauerrezept

Je nach Verordnung kann die Apotheke eine Medikation für einen bestimmten Zeitraum, maximal jedoch viermal, verlängern. Mit der größten Packung (N3) und einem Dauerrezept für vier Quartale kommen Patienten ein Jahr lang aus.  Die Gültigkeitsdauer wird vom Arzt festgelegt. Dauerrezepte müssen in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden.

Wer verschreibt ein Dauerrezept

Dauerrezepte werden von den verordnenden Ärzten, zumeist dem behandelnden Hausarzt ausgestellt und verlängert. Dies ist besonders für Patienten sinnvoll, die über einen längeren Zeitraum ein und dasselbe Medikament einnehmen. Vor allem Patienten, die zum Beispiel auf ihre Diabetesmedikamente eingestellt sind, brauchen nicht jedes Quartal eine Kontrolle. Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit, sich regelmäßig beim Arzt untersuchen zu lassen.

Wer gilt als chronisch krank?

Patienten, die mindestens ein mal im Quartal wegen derselben Krankheit einen Arzt aufsuchen, gelten laut Gesetzgeber als Patienten mit einer chronischen Erkrankung. In der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind folgende weitere Kriterien festgelegt:

- Vorliegen von Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
- Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Betreuung zur Vermeidung lebensbedrohlicher Verschlimmerungen
- Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
- dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch das Leiden
- mögliche Verkürzung der Lebenserwartung durch die Erkrankung.

Zu den häufigen chronischen Krankheiten zählen neben Diabetes auch Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder Herzerkrankungen.

Dauerrezept für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige kann das Dauerrezept besonders hilfreich sein. Es erspart ihnen den regelmäßigen Gang zu einem oder gar mehreren Ärzten. Einige Apotheken schicken die Medikamente sogar zu, so dass sich Patienten oder Angehörige erst nach Ablauf des Rezeptes um eine Neuausstellung kümmern müssen.

 

 

 

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