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Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankung bedeutet, dass eine Krankheit nicht nur lange andauert, sondern auch schwer oder gar nicht geheilt werden kann. Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes oder koronare Herzkrankheit) sind fortdauernd auf medizinische Behandlung und Betreuung angewiesen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche können an chronischen Erkrankungen leiden.
 

Eine solche Diagnose ist für viele Menschen mit einer hohen psychischen, wirtschaftlichen und sozialen Belastung verbunden. Das Spektrum der chronischen Krankheiten umfasst neben den körperlichen Erkrankungen auch psychische Erkrankungen. Für eine Diagnose als chronische psychische Erkrankung gilt ebenfalls die Richtlinie, dass die Erkrankung dauerhaft besteht, also nicht (vollständig) geheilt werden kann.

Bild zum Beitrag Chronische Erkrankung

Liste der häufigsten chronischen Krankheiten

  • Asthma
  • Demenz
  • Krebs
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • chronische Lungenerkrankungen
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Rheuma
  • Diabetes
  • Alkoholismus
  • Arteriosklerose

Insbesondere in den Industriestaaten zählen chronische Erkrankungen zu den häufigsten Krankheiten und somit zu den gesundheitsökonomisch bedeutsamsten Problemen für das Gesundheitssystem. Im Zusammenhang mit dem medizinischen Fortschritt und demographischen Wandel treten vor allem bei Menschen in höherem Alter zunehmend Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) auf.

Weltweit sind chronische Erkrankungen die Haupt-Todesursache. So sind laut WHO global betrachtet zwei von drei Todesfällen auf chronische Erkrankungen zurückzuführen. Auch in Deutschland zählen Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen.

Behandlung chonischer Erkrankungen

In der Regel erfordert die Behandlung einer chronischen Erkrankung eine intensive Betreuung durch Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, durch andere Heilberufler sowie eine aktive verantwortungsvolle Mitarbeit der Patienten.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten für bestimmte chronische Krankheiten strukturierte Behandlungsprogramme, sogenannte Disease Management Programme (DMP) an. Diese sind beispielsweise für Diabetes mellitus (Typ 1 und 2), Brustkrebs, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) und koronare Herzkrankheiten nutzbar.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe weitere chronische Erkrankungen zu benennen, für die solche DMP-Programme eingerichtet werden sollen. In den vergangenen Jahre wurde bereits Programme zur Behandlung von chronischen Rückenschmerzen, von Depression und Osteoporose beschlossen. Die Umsetzung der neuen Programme in die praktische Versorgung wird durch die Krankenkassen vorbereitet. Die Teilnahme chronisch kranker Patienten an solchen Programmen ist freiwillig.

 

>>DMP-Programme im Krankenkassentest - aktuelle Ergebnisse


Zuzahlungsbefreiung und Rückerstattung

Versicherte ab 18 Jahren (ausgenommen sind also Kinder und Jugendliche) müssen sich durch Zuzahlungen an den Kosten der von ihnen in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen beteiligen, etwa bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Da Menschen, die chronisch krank sind, typischerweise häufiger solche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, sind sie finanziell stärker belastet. Sie werden deshalb bei den Zuzahlungen entlastet.

Generell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wird diese Grenze überschritten, müssen Versicherte keine Zuzahlungen mehr geleistet werden.

Für chronisch Kranke ist eine Zuzahlungsbefreiung bzw. eine Rückerstattung der gezahlten Zuzahlungen bereits möglich, wenn die geleisteten Zuzahlungen 1% der Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr überschreiten (verringerte Belastungsgrenze). In diesem Fall müssen Versicherte sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzten und erhalten in Folge für sich, die Ehepartner  und die familienversicherten Kinder, die mit ihnen in einem Haushalt leben, für den Rest des Jahres eine Befreiung von der Zuzahlung bzw. Rückerstattung.

Sollte die Ehepartner bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert sein, so wird der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei einer Krankenkasse gestellt. Diese stellt dann gegebenenfalls eine Bestätigung für die andere Krankenkasse aus.

Mehr zum Thema Zuzahlungsbefreiung und Belastungsgrenze.

Wann gilt man als schwerwiegend chronisch krank?

Nach einer Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt eine schwerwiegend chronische Krankheit vor, wenn eine Person mindestens ein Jahr lang wegen derselben Erkrankung wenigstens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist und außerdem entweder

  • pflegebedürftig ist (Pflegegrad II oder Pflegegrad III),

    oder
     
  • aufgrund der Krankheit einen Grad der Behinderung (GdB), Grad der Schädigungsfolgen (GdS) oder eine Erwerbsfähigkeitsminderung (MdE) von mindestens 60 % aufweist

    oder
     
  • permanente medizinische Versorgung benötigt, ohne die eine dauerhafte Minderung der Lebensqualität oder der Lebenserwartung einträte.

Der permanente medizinische Versorgungsbedarf muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden. Dies gilt auch für ein therapiegerechtes Verhalten des Betroffenen. Folgende Personengruppen müssen sich das therapiegerechte Verhalten nicht bescheinigen lassen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • pflegebedürftige Versicherte mit der Pflegegrad II oder III
  • Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder einer Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 60 %.

Chronisch Kranke in der privaten Krankenversicherung

Personen, bei denen nach dem Eintritt in die private Krankenkasse (PKV) eine chronische Erkrankung festgestellt wird, müssen keine Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen aufgrund der Diagnose fürchten.

Bestehende Erkrankungen müssen im Mitgliedsantrag für eine private Kasse stets angegeben werden (Gesundheitsprüfung). Verschweigt der Antragsteller beispielsweise eine diagnostizierte chronische Krankheit oder hat zu dieser falsche Angaben gemacht, droht ihm zusätzlich zu seinen Beiträgen ein Risikozuschlag. Auch die Kündigung des Versicherungsvertrags kann eine Folge sein. Wenn der Betroffene bei Mitgliedsbeantragung für eine PKV bereits an einer chronischen Erkrankung leidet, darf die Versicherung Risikozuschläge festlegen. Die Kasse darf den Antrag allerdings auch ablehnen, wenn sie das Risiko für sich als zu hoch einschätzt.

In wenigen Fällen ist die PKV zur Aufnahme eines Antragstellers auch bei erhöhtem Risiko verpflichtet – es herrscht der sogenannte Kontrahierungszwang. Ein solcher Zwang gilt beispielsweise für Beamtenanfänger (erste Verbeamtung).

 

 

 

 

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