Bundeszuschuss (zum Gesundheitsfonds)
Der Bundeszuschuss stellt eine Form der Beteiligung des Staates an der Finanzierung der GKV dar. Er wird jährlich gezahlt, um sogenannte versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Kassen, wie zum Beispiel die beitragsfreie Familienversicherung, pauschal abzugelten.
Zusammen mit den Beiträgen der Mitglieder zur GKV fließt der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds ein, aus dem die einzelnen Krankenkassen wiederum Zuweisungen erhalten. Damit dient der Bundeszuschuss als ein wesentliches Finanzierungsinstrument der gesetzlichen Krankenkassen.
Höhe der Bundeszuschüsse in den vergangenen Jahren
Bis zum Jahr 2003 finanzierten sich die gesetzlichen Krankenkassen allein durch Versicherungsbeiträge. Mit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes wurde erstmals im Jahr 2004 ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln gezahlt. Im Laufe der Zeit wurde der Bundeszuschuss mehrfach angehoben, gekürzt und neu festgelegt.
Jahr | Höhe in Mrd. Euro |
---|---|
2004 | 1,0 |
2005 | 2,5 |
2006 | 4,2 |
2007 | 2,5 |
2008 | 2,5 |
2009 | 7,2 |
2010 | 15,7 |
2011 | 15,3 |
2012 | 14,0 |
2013 | 11,5 |
2014 | 10,5 |
2015 | 11,5 |
2016 | 14,0 |
2017 | 14,5 |
2018 | 14,5 |
2019 | 14,5 |
2020 | 18,0 |
2021 | 19,5 |
2022 | 28,5 |
Seit 2017 ist die Höhe des Bundeszuschusses durch das Haushaltsbegleitgesetz
aus dem Jahr 2014 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben (§ 221 Abs. 1 SGB V).