Bundesmantelvertrag
Als allgemeiner Bestandteil der Gesamtverträge regelt der Bundesmantelvertrag zusammen mit dem Ersatzkassenvertrag die vertragsärztliche Versorgung. Vertragspartner sind hierbei die kassenärztliche Bundesvereinigung und die Verbände der Primärkassen (AOK Bundesverband, BKK Dachverband, IKK Bundesverband, LKK und KBS). Im Rahmen des Bundesmantelvertrages wird unter anderem der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bestimmt, der zur Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen und Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung dient.