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Bundesknappschaft

Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft oder Knappschaft war ursprünglich nur Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Durch die Reform der Organisationsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung fusionierte die Bundesknappschaft zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Sie unterhält bundesweit über 100 Servicestellen. In der Krankenversicherung ist die Knappschaft eine für gesetzlich Versicherte frei wählbare Krankenkasse.


2003 trat die neue Minijob-Regelung in Kraft. Seitdem fungiert die KBS als Trägerin der Minijob-Zentrale und ist für den Einzug der Steuerpauschale für Solidartätszuschlag, Lohnsteuer sowie Kirchesteuer zuständig. Außerdem ist sie verantwortlich für die zentrale Verwaltung der Minijobs (450-Euro-Jobs).

 

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