Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist 2011 geschaffen worden, als Reaktion auf die Abschaffung der Wehrpflicht, wovon auch der Zivildienst betroffen war. Sogenannte Bufdis, also Frauen und Männer, die ich als Freiwillige (Bundesfreiwillige) engagieren, arbeiten für einen begrenzten Zeitraum im kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich und sollen etwas zum Allgemeinwohl beitragen.

BFD und Krankenversicherung

Mit Antritt des BFD ist der Freiwillige verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dabei ist es unerheblich, ob er vorher familienversichert oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung war. Eine Familienversicherung in der GKV oder PKV können für die Zeit des BDF ruhen und nach Beendigung des Dienstes wieder aufgenommen werden.

Seit 2011 besteht außerdem die Möglichkeit die Mitgliedschaft in der beitragsfreien Familienversicherung um die Dauer des Dienstes zu verlängern. Das gilt auch nach der Vollendung des 25. Lebensjahres.

Krankenkassenbeitrag als "Bufdi"

Freiwillige, die den Bundesfreiwilligendienst verrichten, müssen selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Das bedeutet, dass der Träger bzw. die jeweilige Einsatzstelle des Dienstes die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung allein tragen muss.

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

13926 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.