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Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz: BA, hat ihren Sitz in Nürnberg und ist Trägerin der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Sie ist mit rund 110.000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland. Umgangssprachlich wird die Bundesagentur für Arbeit auch als Arbeitsagentur oder Arbeitsamt bezeichnet.

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Die Arbeitsagenturen nehmen eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die den Arbeitsmarkt und den Ausbildungsmarkt betreffen.

Im Rahmen der Arbeitsvermittlung vermittelt die Agentur Arbeitsstellen und berät etwa zu beruflichen Weiterbildungen. Darüber hinaus berät die Arbeitsagentur zu Fragen der Studien- und Berufswahl: Über das Berufsinformationszentrum (BIZ) erhalten Schüler und Abiturienten Informationen über einzelne Berufe und können sich durch Selbsteinschätzungs-Tests und Branchen-Dossiers einen Überblick über berufliche Möglichkeiten verschaffen. Angeboten werden zudem individuelle Beratungsgespräche. Wichtige Aufgabe der Bundesagentur ist zudem die Zahlung von Arbeitslosengeld. Für die Zahlung von Bürgergeld sind die Jobcenter zuständig.

Zusammenfassend gehört zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld)
  • Forschung im Bereich des Arbeitsmarkts
  • Arbeitsmarktbeobachtung und Führen von Arbeitsmarktstatistiken
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen

Organisation der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Neben der Zentrale in Nürnberg umfasst die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektionen (Dienststellen auf mittlerer Ebene) und Agenturen für Arbeit (Dienststellen auf örtlicher Ebene), sowie Jobcenter, welche jeweils von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet werden.

Als besondere Dienststellen gehören zur Bundesgantur für Arbeit zudem unter anderem:

  • Familienkasse
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

An der Spitze der Arbeitsagentur steht ein Vorstand, der die Bundesagentur für Arbeit leitet, die Geschäfte führt und die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung übernimmt. Zu den Selbstverwaltungsorganen gehören der Verwaltungsrat sowie die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften. Das Gremium ist das Überwachungs-, Beratungs- und Legislativorgan der BA.

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