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Bürgerversicherung

Bürgerversicherung

Mit der Bürgerversicherung wird ein gesundheitspolitisches Reformmodell des deutschen Krankenversicherungssystems bezeichnet.

Konzept Bürgerversicherung

Mit dem Begriff „Bürgerversicherung“ werden verschiedene Konzepte für eine mehr oder weniger  verieinheitlichte Krankenversicherung. Je nach politischem Modell ist dabei auch eine Zusammenführung von GKV und PKV vorgesehen.

Das bestehende duale System aus gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) würde abgeschafft werden. Alle Personen wären zu den gleichen Bedingungen krankenversichert und würden unabhängig von ihrem Alter, ihrem Einkommen und ihrem Beruf denselben prozentualen Beitragssatz zahlen. Private Krankenversicherungen würden, als Ergänzung zur gesetzlichen „Grundversicherung“, nur noch Zusatzleistungen abdecken, wären aber wohl für jedermann zugänglich.

Das Nebeneinander von GKV und PKV ist in Deutschland nahezu einzigartig. In zahlreichen anderen Ländern, z.B. in Großbritannien, Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, gibt es stattdessen eine jeweils sehr unterschiedlich ausgestaltete Bürgerversicherung.


Parteien zur Bürgerversicherung

In Deutschland befürworten die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen das Konzept einer Bürgerversicherung, um die bestehende „Zwei-Klassen-Medizin“ abzuschaffen. Ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2017 enthielten jeweils eigene und zum Teil unterschiedliche konzeptionelle Vorstellungen für eine Bürgerversicherung. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt ein einheitliches Krankenversicherungsmodell.

Abgelehnt wird die Reformierung des Krankenversicherungssystems und die Einführung einer „Einheitsversicherung“ von CDU/CSU, FDP, der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Ärztekammer.


Vor- und Nachteile einer Bürgerversicherung

Das Thema „Bürgerversicherung“ wird in Deutschland seit einigen Jahren diskutiert. In der Tabelle ist ein Ausschnitt an Argumenten sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern aufgelistet. Die vorgebrachten Begründungen sind dabei teilweise rein spekulativ und daher mitunter konträr.

Pro Bürgerversicherung Contra Bürgerversicherung
  • Stärkung des Solidarprinzips
  • Abschaffung der bisherigen „Zwei-Klassen-Medizin“, d.h. der Ungleichbehandlung von GKV-Versicherten und PKV-Versicherten (z.B. bei der Terminvergabe bei Fachärzten)
  • höheres allgemeines Leistungsniveau durch mehr Beitragseinnahmen
  • gleicher Anspruch aller Versicherten auf dieselben Leistungen
  • niedrigere oder zumindest langfristig stabilere Krankenversicherungsbeiträge
  • Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber
  • tatsächlicher Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, da sich der bisherige Wettbewerb zwischen GKV und PKV auf Personen beschränkt, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Beseitigung der ungerechten Verteilung von Fachärzten bzw. der ungleichmäßigen medizinischen Ausstattung, da es Erhebungen zufolge in Regionen mit mehr Privatpatienten mehr und besser ausgestattete (Fach-) Ärzte gibt
  • Wegfall unnötiger, teurer Behandlungen
  • möglicher Stillstand des Wettbewerbs zwischen PKV und GKV und dadurch Verschlechterung der medizinischen Leistungen
  • Wegfall des Finanzierungsanteils der Privatversicherten zu Arztpraxen und Kliniken und damit auch zur Ausstattung von Arztpraxen, die derzeit letztendlich auch gesetzlich Versicherten zugutekommt
  • langfristig steigende Beiträge
  • höhere Beitragsbelastungen für Spitzenverdiener
  • höhere Beitragsbelastungen für Unternehmen mit gut bezahlten Angestellten
  • Schaffung einer „Zwei-Klassen-Medizin“, da sich nicht jeder eine private Zusatzversicherung leisten können wird
  • Verlust von Arbeitsplätzen bei PKV
  • verfassungsrechtliche Bedenken, etwa die Beschränkung der Grundrechte von privaten Versicherungsunternehmen

 

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