Bürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Das Bürgerentlastungsgesetz ( Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ) wurde als so genanntes Änderungsgesetz 2009 beschlossen. Nach den Absichten des Gesetzgebers sollen ungefähr 16 Millionen krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger um circa 10 Milliarden Euro steuerlich entlastet werden.
So veränderte das Bürgerentlastungsgesetz die Möglichkeiten zum Steuerabzug von Krankenkassenbeiträgen – so genannten Vorsorgewaufwendungen, nach dem Einkommenssteuergesetz. Seit 2009 gelten die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähig.