Bonusheft
Als Bonusheft wird ein Nachweisdokument bezeichnet, mit dem Versicherte gesetzlicher Krankenkassen
entweder Nachweise über regelmäßge Zahnvorsorge oder bonusrelevante Aktivitäten oder Verhaltensweisen im Rahmen der Bonusprogramme nachweisen können.
Rolle der Bonushefte
Erstmals eingeführt wurde das Bonusheft in der GKV im Jahr 1989 im Rahmen des Gesundheitsreform-Gesetzes. Zunächst gab es das Heft ausschließlich für die regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen und den Nachweis über ausreichende Mundhygiene. Die zweite Variante wurde im Zuge der Einführung der Bonusprogramme im Jahr 2008 geschaffen. Die Führung eines Bonusheftes ist immer freiwillig.
Bonusheft beim Zahnarzt
Das Bonusheft, welches den Versicherten für ihre Zahnarztbesuche ausgehändigt wird, dient zum Nachweis regelmäßiger Kontrolle der Zahngesundheit. In einer Tabellenartigen Auflistung werden die Vorsorgekontrollen beim Zahnarzt dokumentiert.
Kommt es später zu einer umfangreichen Behandlungm, bei der auch Zahnersatz angefertigt wird, ist das Bonusheft entscheidend für die Höhe Festzuschusses von der Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt im regelfall die Hälfte des so genanten Festbetrags zur Regelversorgung.
Wurden zahnärztliche Behandlungen über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig durchgeführt, erhöht sich der reguläre Festbetrag zum Zahnersatz um 20 %. Kann ein Nachweis über einen Zeitraum von zehn Jahren geleistet werden, erhöht sich der betrag um 30%.
Bonusheft im Bonusprogramm
In den Bonusprogrammen der Krankenkassen dient das Bonusheft zum Nachweis aller bonuswürdigen Verhaltensweisen oder Aktivitäten. Üblich sind Bonusnachweise in Form kleiner Nachsweishefte, als A4 Bogen zum Ausdrucken oder auch als elektronische mobile Anwendung (BonusApp).