Betriebskrankenkassen
Betriebskrankenkassen (BKKs) wurden ursprünglich von Unternehmen und Konzernen für die Mitarbeiter dieser Unternehmen gegründet und betrieben. Sie sind einer von viele Trägern der gesetzlichen Krankenversicherungen und kümmern sich um verschiedenste Aufgaben und Leistungen ihrer Mitglieder. Die gesetzlichen Krankenkassen der BKK besitzen eine gemeinsame Interessenvertretung durch den sogenannten Dachverband (ehemals Bundesverband) bestehend aus über 10 Millionen Versicherten und den vier Landesverbänden (Landesverband Bayern, Landesverband Mitte, Landesverband Nowrdwest, Landesverband der Betriebskassen Süd)
Öffnung der Betriebskrankenkassen
Seit der Einführung des allgemeinen Kassenwahlrechts im Jahr 1996 besteht die Möglichkeit, dass eine BKK sich auch für andere Mitglieder außer den Betriebsangehörigen öffnet. Außerdem hat man seitdem die Möglichkeit in eine Ersatzkasse einzutreten. Früher ersetzten die BKKs Ortskrankenkassen für die Mitglieder eines Betriebs. Inzwischen hat die Mehrzahl der BKKs sich bundesweit oder auch nur für einzelne Bundesländern geöffnet. Neben diesen geöffneten Betriebskrankenkassen existieren weiterhin auch so genannte geschlossene oder unternehmensbezogene BKK die ausschließlich für Mitarbeiter von Betrieben und deren Angehörige reserviert bleiben.
Anzahl an BKK rückläufig
Die verbleibende Zahl ab Betriebskrankenkassen ist seit der Liberalisierung des Kassenwahlrechts stark zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Fusionen kleinerer Krankenkassen zurückzuführen. Im Jahr 2015 gab es noch 87 geöffnete Betriebskrankenkassen in Deutschland mit insgesamt circa zehn Millionen Versicherten. 2021 waren es nur noch 51 geöffnete Betriebskrankenkassen.