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Betäubungsmittelgesetz

Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ursprünglich Opiumgesetz, ist ein Bundesgesetz, welches die Herstellung und den Besitz bestimmter Substanzen; Betäubungs- oder Rauschmittel, reglementiert. Es unterscheidet dabei unter nicht verkehrsfähigen (z.B. Cannabis), den verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen (z.B. Cocablätter) und den verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Substanzen (z.B. Morphin).

Warum ein Betäubungsmittelgesetz?

Das Betäubungsmittelgesetz wurde dafür geschaffen den Einzelnen vor Suchterkrankungen und gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Außerdem sollen Dritte vor möglichen Gefährdungen durch Konsumenten geschützt werden (z.B. bei Verkehrsunfällen).

Wie ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gegliedert?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthält folgende Abschnitte:

  •     Begriffsbestimmungen
  •     Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
  •     Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
  •     Überwachung
  •     Vorschriften für Behörden
  •     Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  •     Betäubungsmittelabhängige Straftäter
  •     Übergangs- und Schlussvorschriften

Unterscheidung zwischen Betäubungsmitteln und Drogen

Mit Betäubungsmitteln werden Substanzen bezeichnet, die vom Gesetzgeber als gefährdend eingestuft werden. Der Begriff der Drogen entstammt dem Volksmund, der auch Mittel, welche nicht verboten sind wie Alkohol, Nikotin oder Coffein beschreibt.

Mittels des BtMG wird die Herstellung, das Inverkehrbringen die Einfuhr und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln geregelt. Außerdem der Betrieb von Drogenkonsumräumen, die Vernichtung von Betäubungsmitteln und die Dokumentation des Verkehrs.

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