Berufsunfähigkeit
Als berufsunfähig gilt ein Versicherter, wenn er infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem anderen ihm zumutbaren Beruf so viel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Hierbei geht es um eine langfristige oder lebenslange Beeinträchtigung.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Regel bereits ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von 50 % eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente).
Typische Berufe, die eine körperliche Schädigung verursachen können, sind unter anderem Pflegeberufe, beispielsweise in der Altenpflege. Auch geistige Überbelastungen, die dauerhaft zur Berufsunfähigkeit führen, kommen häufiger vor. Hiervon sind beispeilsweise Lehrer oder Ärzte oft betroffen. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten anerkannten Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Feststellung der Berufsunfähigkeit
Eine eventuelle Berufsunfähigkeit wird durch einen behandelnden Arzt festgestellt und in einem entsprechenden ärztlichen Attest als Nachweis niedergelegt. Versicherungsgesellschaften prüfen mit Hilfe unabhängiger Gutachter im Versicherungsfall die Atteste und gleichen Sie mit den Angaben der Versicherten zu Vertragsabschluss ab.