Belegarzt
Belegärzte sind nicht vertraglich am Krankenhaus angestellt aber dazu berechtigt, eigene Patienten im Krankenhaus zu behandeln. Dafür stehen ihnen sogenannte Belegbetten zur Verfügung, die eine teilstationäre oder stationäre Behandlung möglich machen, da die krankenhäusliche Infrastruktur (Mittel, Einrichtungen etc.) genutzt werden kann.
Für die Dienste erhält das fachärztliche Personal keine Vergütung durch das Krankenhaus. Belegärzte und Belegärztinnen rechnen ihre erbrachten Leistungen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab zu Lasten der Gesamtvergütung ab.
Voraussetzung für Belegärzte und Belegärztinnen ist eine Anerkennung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Gerade in kleineren medizinischen Fachgebieten wie beispielsweise der Urologie oder Gynäkologie kommen häufiger Belegärzte vor. Auch im Bereich der Geburtshilfe sind Beleghebammen möglich und üblich.