Behandlungspflege
Behandlungspflege ist ein Teil der Häuslichen Krankenpflege gemäß und beschreibt medizinische Leistungen die bei Versicherten in ihrem Haushalt, bei ihrer Familie oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden, wenn diese im Sinne der ärztlichen Behandlung bzw. Versorgung erforderlich sind.
Leistungen der Behandlungspflege
Leistungserbringer der Behandlungspflege ist ein qualifizierter Pflegedienst.
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende Leistungen:
• Wundversorgung
• Blutdruck- und Blutzuckermessungen
• Verabreichung von Medikamenten
• Infusionen
• Inhalationen
Unterscheidung zu anderen Bereichen der Pflege
Sie unterscheidet sich damit von der sogenannten Grundpflege, die grundlegende und regelmäßig wiederkehrende Leistungen des alltäglichen Lebens umfasst (z.B. Körperpflege, Ernährung).
Der Kostenträger der Behandlungspflege ist laut SGB V die Krankenkasse. Im Unterschied dazu ist der Kostenträger der Grundpflege laut SGB XI die Pflegeversicherung im Rahmen erteilten Pflegegrades. Die Behandlungspflege erfolgt ausschließlich auf Anordnung vom Arzt und kann somit nicht beantragt werden.