Beamte
Krankenversicherung für Beamte
Als Beamter oder Beamtin ist man ab dem Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Sie erhalten für die Grundversorgung eine Beihilfe vom Dienstherren, die sich zumeist auf 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten beläuft. Die Differenz muss der Beamte selbst tragen oder kann sich in einer Krankenversicherung selbst versichern. Da sie über kein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen müssen, um sich privat zu versichern, können sie damit relativ problemlos zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Da in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht, entscheiden sich die meisten Beamten für eine PKV, welche die Differenz abdeckt. Entscheidet sich ein Beamter für eine PKV, ist diese Wahl unwiderruflich. Auch die Familienangehörigen (beispielsweise Ehepartner) von Beamten sind beihilfeberechtigt, sowie Beamtenanwärter oder Referendare. Außerdem steht Beamten mit Berufsrisiko eine freie Heilfürsorge zu Verfügung, für die sie sich verbindlich entscheiden müssen.
Die Beihilfesätze richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes. Die private Krankenversicherung bietet bestimmte Tarife ( Beihilfetarife ) speziell für Beamte an.