Basistarif (PKV)
Der Basistarif ist der Grundabsicherungstarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Er wurde im Jahr 2007 eingeführt, um Personen eine medizinische Versorgung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bieten, die ihren bestehenden PKV-Tarif nicht länger finanzieren können. Der Basistarif ist brancheneinheitlich, das heißt, er kann bei allen Versicherungsunternehmen der PKV zu denselben Konditionen abgeschlossen werden.
Leistungsumfang und Voraussetzungen
Das Leistungsangebot im Basistarif entspricht weitgehend dem der GKV und umfasst kassenärztliche Behandlungen, die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie Leistungen im Rahmen der kassenärztlichen Gebührenordnung. Der Basistarif bietet damit einen umfassenden Versicherungsschutz, ohne dass der Gesundheitszustand des Antragstellers eine Rolle spielt – eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt; und Risikozuschläge sind im Basistarif unzulässig. Auch die sogenannte Altersrückstellung ( korrekt: Alterungsrückstellungen) bleibt bestehen und trägt dazu bei, dass die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie im Alter stabil bleibt.
Vertragliche Grundlagen und Anspruch
Jede private Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), das den Zugang zur PKV regelt. Ein Antrag auf den Basistarif darf nicht abgelehnt werden, da ein so genannter Kontrahierungszwang besteht. Der Anspruch auf den Basistarif steht allen privatversicherten Personen offen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beitragshöhe im Basistarif
Die Beitragshöhe im Basistarif richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person, darf jedoch den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten. Dieser Höchstbeitrag wird jährlich angepasst und betrug im Jahr 2024 843,52 Euro im Monat. Risikozuschläge werden im Basistarif nicht erhoben, und es gibt keine höhere Belastung durch gesundheitliche Risiken. In Fällen von Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte reduziert werden (Sozialtarif), und bei Bezug von Sozialhilfe oder Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Halbierung des Beitrags erfolgen.
Wechsel und Zusatzversicherungen
Der Wechsel in den Basistarif ist für Privatversicherte, die bereits einen Vertrag in der PKV haben, grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein umgekehrter Wechsel von PKV zur GKV ist hingegen nur unter bestimmten Umständen zulässig. Privatversicherte im Basistarif können zusätzliche Zusatzversicherungen abschließen, um ihren Versicherungsschutz zu erweitern.
Notlagentarif und Standardtarif
Falls ein Versicherter die Beiträge im Basistarif nicht zahlen kann, besteht die Möglichkeit, in den sogenannten Notlagentarif zu wechseln, der lediglich eine grundlegende medizinische Versorgung sicherstellt. Der Basistarif unterscheidet sich vom Standardtarif der PKV, der speziell für ältere Versicherte mit langjähriger Mitgliedschaft angeboten wird.