Ausstrahlung
Ausstrahlung ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht und bezeichnet die vorübergehende Verlagerung des Arbeitsortes aus dem In- ins Ausland bei dem die Sozialversicherungspflicht in Deutschland bestehen bleibt. Damit "strahlen" die deutschen Regelungen in das Ausland "aus".
Umgekehrt bezeichnet eine Einstrahlung die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem ausländischen Beschäftigungsverhältnis nach Deutschland. In diesem Fall gilt die deutsche Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung nicht.