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Auslandskrankenschein

Auslandskrankenschein

Die Anspruchsbescheinigung, auch „Auslandskrankenschein“ genannt, bezeichnet ein Dokument, mit dem der Versicherungsschutz im Ausland nachgewiesen wird, damit die in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen von der deutschen Krankenversicherung übernommen werden.

Auslandskrankenschein oder EHIC

In vielen Ländern wurde der Auslandskrankenschein durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt. Diese befindet sich auf der Rückseite der elektronsichen Gesundheitskarte. Neben allen EU-Staaten gilt die EHIC auch in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz.

Mit weiteren Staaten, in denen die EHIC nicht gilt, existieren jeweils gegenseitige  Sozialversicherungsabkommen, so dass Kosten für medizinische Behandlungen in diesen Ländern von den deutschen Krankenkassen erstattet werden können.

Wo brauche ich einen Auslandskrankenschein?

In diesen Ländern wird ein Auslandskrankenschein weiterhin benötigt:

  • Bosnien-Herzegowina (Föderation & Republika Srpska)
  • Tunesien
  • Türkei

Den Auslandskrankenschein erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse, die das Dokument für das entsprechende Urlaubsland ausstellt.

Verwendung bei Krankheit

Im Falle einer Erkrankung oder bei einem Unfall ist der Auslandskrankenschein vor Ort bei dem Sozialversicherungsträger in einen Behandlungsschein umgetauscht werden, welcher anschließend bei dem behandelnden Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt wird.

Der Versicherungsanspruch vor Ort in diesen Ländern richtet sich nach dem jeweiligen dortigen nationalen SV-Recht. Es können also erheblich mehr an Kosten auf die Versicherten zukommen als vergelichsweise bei einer ärztlichen Behandlung in Deutschland.

Für jedes Land gibt es Informationsblätter mit den wichtigsten Exkdaten zum Versicherungsschutz.

Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück nach Deutschland ist niemals durch einen Auslandskrankenscheibn abgedeckt. (§ 60 Abs. 4 SGB V) Es ist also sehr ratsam, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Zu beachten ist, dass durch den Auslandskrankenschein nur eine Notfallversorgung abgedeckt wird, mit der nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland gewartet werden kann. Für alle weiteren medizinischen Leistungen kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.
 

 

 

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