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Arzneimittelrichtlinie

Arzneimittelrichtlinie

Die Arzneimittel-Richtlinie (kurz: AM-RL) enthält Grundsätze zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herausgegeben und gilt verbindlich für Vertragsärzte, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und deren Verbände sowie für Versicherte.

In der Richtlinie und ihren Anlagen wird im Einzelnen geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Medikamente und Medizinprodukte verordnungsfähig sind, und in welchen Fällen die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen. Daneben enthält die Richtlinie auch Hinweise zur Verordnung sowie Verordnungsbeschränkungen und -ausschlüsse.

Grundlage ist dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen (§ 12 SGB V).

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