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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

AU-Bescheinigung(Krankenschein)
AU-Bescheinigung ( Ansicht 1. Blatt )

Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Sozialversicherung bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht mehr ausführen kann. Sie liegt auch vor, wenn er sich bei Fortführen der Arbeit der Gefahr aussetzen würde, seinen Gesundheitszustand zu verschlechtern.

Personen, die arbeitslos sind, gelten als arbeitsunfähig, wenn sie keine leichten Arbeiten in dem Zeitraum verüben können, in dem sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet haben.

Wird eine Person, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, arbeitsunfähig, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) in den ersten 6 Wochen durch den Arbeitgeber. Im Anschluss an diese Frist erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.

Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit dient eine vom Arzt ausgestellte Krankschreibung (AU-Beschreinigung).

Wie lasse ich Arbeitsunfähigkeit festellen?

Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt und dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden, idealerweise am ersten Krankheitstag und vor Arbeitsbeginn.

Nach drei Tagen der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen, auf dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich sein muss.
Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss auch bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Frist dafür beträgt eine Woche nach Krankheitsbeginn. Dies wird häufig direkt vom Arzt übernommen, sollte aber sicherheitshalber nochmal durch Nachfrage überprüft werden.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei einem längeren Ausfall des Arbeitnehmers der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld erlischt.

Wie erhalte ich Entgeltfortzahlungen und Krankengeld?

Wenn der Arbeitnehmer durch eine schwere Verletzung durch Unfall oder Krankheit beruflich ausfällt, ist per Gesetz festgelegt, dass er zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.

Der sozialrechtliche Krankheitsbegriff definiert Krankheit als ,,ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“(BSGE 35, 10, 12 f. ).
Sechs Wochen lang ist der Arbeitgeber durch das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, den vollen Lohn auszuzahlen – solange das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen besteht. Wenn die Arbeitsunfähigkeit in ihrer Dauer die sechs Wochen übersteigt, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen.
Gesetzlich Versicherte haben dann jedoch gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens und die Auszahlung ist auf eine Dauer von maximal 78 Wochen begrenzt. Arbeitgeber und Krankenkasse sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit durch einen medizinischen Dienst verifizieren zu lassen.
Sowohl die Entgeltfortzahlungen, als das Krankengeld stehen auch bei Arbeitsausfall wegen der Erkrankung eines Kindes zu - sogenannten Kinderpflege-Krankengeld!
Sollte die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub auftreten, sollte diese unbedingt auch bescheinigt werden! Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss dann vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden.

Gibt es Verhaltensvorschriften bei Arbeitsunfähigkeit?

Die Arbeitsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer handlungsunfähig das Bett hütet.
Auch muss die Öffentlichkeit aus Angst, etwa dem Chef oder Arbeitskollegen zu begegnen nicht gescheut werden. Leichte Arbeiten, Freizeitaktivitäten und sogar leichter Sport sind nicht untersagt. Die Grenze wird bei allem gezogen, was die Genesung beeinträchtigen könnte.
Wenn der Krankheitszustand eine Hürde bei der bei der künftigen Leistungserbringung darstellt, ist die Arbeitsunfähigkeit gegeben. Dabei kommt es darauf an, ob es dem Arbeitsunfähigen möglich ist, die durch ihn zuletzt ausgeübten Aufgaben zu erfüllen. Sein Vermögen, leichte Tätigkeiten verrichten zu können ist irrelevant. Dies gilt auch bei einer nur eingegrenzt verminderten Arbeitsunfähigkeit, es gibt keine Teil-Arbeitsunfähigkeit.

Stufenweise Wiedereingliederung

Um arbeitsunfähige Arbeitnehmer schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen, gibt es das System der Stufenweisen Wiedereingliederung.
Die Dauer dieser Wiederaufnahme der Tätigkeiten variiert zwischen Wochen und Monaten, je nach Gesundheitszustand des Arbeitnehmers.
Nach Ablauf der sechs Wochen, in denen der Arbeitnehmer Entgeltfortzahlungen vom Arbeitgeber erhält, wird bei jeder Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt geprüft, ob es die Möglichkeit besteht, den Erkrankten durch die Stufenweise Wiedereingliederung wieder in das Arbeitsleben zurückzuführen.
Wenn durch die Prüfung jedoch nachteilige Folgen entstehen könnten, oder der Heilungsprozess durch die Wiedereingliederung verzögert oder gefährdet werden würde, bleibt diese aus.
Dem Prozess der Stufenweisen Wiedereingliederung müssen Arbeitgeber und Versicherter zustimmen, unter der Garantie dass keine nachteiligen Folgen für die Gesundheit des Versicherten entstehen.
Beide Parteien stimmen dann einem Wiedereingliederungsplan zu, der in ärztlicher Absprache erstellt wird und die spezifischen Bedingungen der Wiedereingliederung festlegt.
Die Betroffenen gelten während dieser Zeit weiterhin als arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld, bis sie wieder vollständig arbeitsfähig sind.



Wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Obwohl die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sich sehr ähnlich sind, sind sie nicht synonym.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand. Wer sich für zwei Tage krank meldet, gilt in dieser Zeit als arbeitsunfähig.
Im Gegensatz dazu wird die Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz wie folgt definiert: ,,Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."  Die Dauer kann hier variieren, viele Versicherungen grenzen ,,voraussichtlich auf Dauer“ auf ,,voraussichtlich mindestens 6 Monate“ ein. In jedem Fall bedeutet Berufsunfähigkeit aber, dass eine bestimmte Tätigkeit für einen längeren, schwer absehbaren Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann.
Noch eine Stufe gravierender ist die Erwerbsunfähigkeit.
Erwerbsunfähig bedeutet, dass eine Person voraussichtlich dauerhaft außerstande ist,
irgendeine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben – ungeachtet der Tätigkeit.

 

 

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