Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, die in erster Linie das Ziel verfolgt Personen, die arbeitslos sind, das Einkommen zu sichern.
Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind, aber auch andere Personengruppen (z.B. Wehrdienstleistende). Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden automatisch vom Bruttoverdienst abgeführt.
Auch ehrenamtliche Pflegepersonen sind seit 2017 unter bestimmten Bedingungen versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversichderung.
Versicherungsverhältnis auf Antrag
Auf Antrag versichern in der Arbeitslosenversicherung ( Freiwillige Weiterversicherung) können sich unter bestimmten Voraussetzungen Selbstständige oder Arbeitnehmer, die im Nicht-EU-Ausland beschäftigt sind. Weiterhin berechtigt sind bestimmte Erziehende die eine Elternzeit laut § 15 BEEG in Anspruch nehmen sowie Menschen in beruflicher Weiterbildung.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählen u.a.:
- Zahlung von Arbeitslosengeld (I und II)
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Berufsorientierungsmaßnahmen
Beitragssatz und Finanzierung
Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich hauptsächlich aus den Versicherungsbeiträgen, die sich als Prozentsatz des Bruttolohnes berechnen und jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Momentan (Stand 2019) beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 % (1,3% Arbeitnehmeranteil und 1,3% Arbeitgeberanteil).
Die Entwicklung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung seit 2006 zeigt die folgende Übersicht:
Jahr | Beitragssatz |
---|---|
2019 | 2,4 % |
2011-2018 | 3,0 % |
2009-2010 | 2,8 % |
2008 | 3,3 % |
2007 | 4,2 % |
2006 | 6,5 % |